Scheidung: 5 Finanztipps wie Sie Kosten sparen

Scheidung: 5 Finanztipps wie Sie Kosten sparen
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Wie hoch sind die Kosten für eine Scheidung?

Nachdem Sie die schwierige Phase des Trennungsjahres hinter sich gelassen haben, steht Ihnen nun die unmittelbare Scheidung bevor. Neben der emotionalen Enttäuschung über das Scheitern Ihrer Ehe müssen Sie sich nun auch mit den finanziellen Konsequenzen auseinandersetzen – den Kosten einer Scheidung. Es gibt keine allgemeingültige Antwort auf die Frage nach den exakten Scheidungskosten, da sie stark von den individuellen Umständen abhängen.


Um sich dennoch finanziell auf das Scheidungsverfahren vorzubereiten, ist es wichtig, die Faktoren zu kennen, die die Kosten Ihrer Scheidung beeinflussen können. Dazu gehören unter anderem die Komplexität des Falles, die Anwaltshonorare, Gerichtsgebühren, eventuelle Gutachterkosten, die Dauer des Verfahrens sowie mögliche Streitigkeiten über Vermögensaufteilung, Unterhalt oder Sorgerecht.


Je nachdem, ob Sie und Ihr Ehepartner in der Lage sind, sich einvernehmlich zu einigen oder ob es zu langwierigen juristischen Auseinandersetzungen kommt, können die Kosten entsprechend variieren.


Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Kostenfrage zu informieren und gegebenenfalls einen Anwalt zu konsultieren, um eine realistische Einschätzung der anfallenden Kosten zu erhalten. Zudem kann es sinnvoll sein, alternative Lösungsansätze wie Mediation oder außergerichtliche Vereinbarungen in Betracht zu ziehen, um die Kosten zu reduzieren. Eine gute finanzielle Vorbereitung auf das Scheidungsverfahren kann Ihnen dabei helfen, die finanzielle Belastung zu bewältigen und eine reibungslose Abwicklung der Scheidung zu gewährleisten.


Das Trennungsjahr: Eine Voraussetzung für die Scheidung

Damit eine Scheidung vollzogen werden kann, ist das Vorliegen eines sogenannten Trennungsjahres eine grundlegende Voraussetzung. Dieses Jahr dient dazu, die Trennung der Ehepartner rechtlich zu manifestieren. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und es keine realistische Erwartung gibt, dass die Ehe wiederhergestellt werden kann, wie in § 1565 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt.


Nachdem die Ehepartner ein Jahr lang getrennt leben, wird das Scheitern der Ehe gesetzlich vermutet. Aus diesem Grund ist es ratsam, den Scheidungsantrag frühestens zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres einzureichen, um die Scheidung so schnell wie möglich abzuschließen. Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und der Prozess effizient voranschreiten kann.


Gerichtskosten und Anwaltsgebühren

Bei einer Scheidung fallen grundsätzlich Gerichts- und Anwaltskosten an, deren Höhe sich nach dem Verfahrenswert der Ehescheidung bestimmt. Der Verfahrenswert ergibt sich aus dem Wert des Hauptverfahrens (der Scheidung selbst), dem Wert des Versorgungsausgleichs und – im Streitfall – der Folgesachen. Der Hauptverfahrenswert errechnet sich aus dem in den letzten drei Monaten vor Einreichung des Scheidungsantrages erzielten Nettoeinkommen beider Ehegatten.


Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Gerichtskostengesetz, die Anwaltsgebühren bestimmt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Beide Gesetze enthalten eine Tabelle, in der abgelesen werden kann, in welcher Höhe Anwalts- und Gerichtskosten entsprechend dem Verfahrenswert entstehen.


FINANZTIPP 1

Wenn Sie und Ihr Ex-Partner sich wirklich einig sind und die Trennung nur noch rechtlich vollzogen werden soll, empfiehlt es sich – um Kosten zu sparen –, nur einen Anwalt zu beauftragen. Der Antragssteller reicht dann über seinen Anwalt die Scheidung ein und der andere Ehepartner stimmt ohne rechtlichen Beistand zu.


Im Innenverhältnis können Sie dann verabreden, dass die Anwaltsgebühr hälftig geteilt wird. So sparen Sie sich die Kosten für einen zweiten Anwalt. Beachten Sie aber, dass die Scheidung mit nur einem Anwalt nur bei einer einvernehmlichen Scheidung möglich ist, da ein Anwalt im Streitfall nicht mehrere Interessen vor Gericht vertreten kann.


Zugewinnausgleich außergerichtlich regeln

Im Idealfall muss bei einer Scheidung nur die Trennung im Rechtssinne erfolgen. In den meisten Fällen hat die Scheidung jedoch auch Konsequenzen, die sog. Folgesachen, die geregelt werden müssen, z. B. den Zugewinnausgleich. Ein Zugewinnausgleich erfolgt nur, wenn die Ehegatten auch in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben.


Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand und bedeutet, dass die im Laufe der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerte als von beiden Partnern gemeinsam erwirtschaftet gelten. In der Konsequenz müssen bei einer Scheidung die erwirtschafteten Vermögenswerte aus der Ehezeit hälftig verteilt werden.


Als Berechnungsgrundlage für den Anspruch auf Zugewinnausgleich wird bei jedem Ehepartner das Anfangsvermögen mit dem Endvermögen verglichen. Das Anfangsvermögen umfasst alle positiven Vermögenswerte abzüglich der Schulden, die der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte. Das Endvermögen ist das Vermögen, das zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehepartner besteht.


Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen stellt den Zugewinn dar. In einem Vergleich wird dann ermittelt, welcher Ehegatte einen höheren Zugewinn erzielt hat. Dieser ist dann dazu verpflichtet, dem anderen die Hälfte seines Überschusses abzugeben.


FINANZTIPP 2

Verzichten Sie auf eine streitige Scheidung und klären Sie den Zugewinnausgleich sowie Unterhaltsfragen außergerichtlich. Das minimiert den Verfahrenswert der Scheidung und somit die Gesamtkosten des Scheidungsverfahrens. Eine umfangreiche und individuelle Trennungsberatung bei einem Anwalt ist meist effektiver und kostengünstiger als der Streit vor Gericht, bei dem Sie sich beide anwaltlich vertreten lassen müssten und Gerichtskosten auf Sie zukämen.


Versorgungsausgleich: Ausgleich von Rentenansprüchen

Der Versorgungsausgleich ist eine Scheidungsfolgesache, bei der es um den Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche (Anwartschaften) geht. Das Versorgungsausgleichsgesetz bestimmt, dass grundsätzlich alle in der Ehezeit erworbenen Ansprüche auf die Rente hälftig auf die Ehepartner verteilt werden. Von dieser Regelung umfasst sind alle Versicherungen, die später eine Rente auszahlen.


Jeder Ehepartner tritt beim Versorgungsausgleich die Hälfte seiner Rentenansprüche aus der Ehezeit an den anderen ab und erhält umgekehrt von ihm die Hälfte seiner ehezeitbezogenen Rentenansprüche.


FINANZTIPP 3

Wie jede Scheidungsfolgesache über die gestritten wird, erhöht auch der Versorgungsausgleich den Verfahrenswert der Scheidung und somit die Kosten. Der Versorgungsausgleich kann sich aber auch für Sie lohnen, wenn Ihre Rentenanwartschaften deutlich geringer sind als die ihres Ehegatten. Sie profitieren dann von dessen höheren Ansprüchen auf die Altersversorgung.


Andererseits sollten Sie auf den Versorgungsausgleich verzichten, wenn beide Ehegatten schon über eine ausreichende Altersvorsorge verfügen und es ohnehin nur zu einem geringen Wertausgleich käme. So sparen Sie sich die Erhöhung des Verfahrenswertes und eventuelle Zahlungen an den Versorger für die Teilung der Anwartschaften. Wenn Sie auf den Ausgleich verzichten, sollten Sie dies in einem Vergleich im Scheidungstermin und nicht vor dem Notar tun, um Kosten zu sparen.


Deckung der Kosten durch Verfahrenskostenhilfe

Soweit ein Ehegatte außerstande ist, die Gebühren für das Gericht und den Rechtsanwalt zu tragen, kann er bei Gericht Verfahrenskostenhilfe für die Scheidungskosten beantragen.


Die Verfahrenskostenhilfe streckt die Kosten vor. Bis zu vier Jahre nach Rechtskraft der Scheidung prüft das Gericht die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und legt danach fest, ob und in welcher Höhe eine Rückzahlung zu erfolgen hat. Dauert die Leistungsunfähigkeit einer Partei länger als vier Jahre nach Rechtskraft der Scheidung an, übernimmt die Verfahrenskostenhilfe die Gerichts- und Verfahrenskosten komplett. Die Ratenanzahl ist unabhängig von ihrer Höhe auf 48 Raten begrenzt.


FINANZTIPP 4

In der Regel muss die Verfahrenskostenhilfe zwar zurückgezahlt werden, sodass Sie die Kosten im Endeffekt doch selbst tragen, jedoch sind die Gebührensätze für Rechtsanwälte bei der Verfahrenskostenhilfe und der Zuordnung eines Rechtsanwaltes häufig niedriger als für den Fall, dass Sie selbst einen Anwalt beauftragen. Deshalb kann die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlung insgesamt zu niedrigeren Scheidungskosten führen.


Steuerliche Absetzbarkeit von Scheidungskosten

In einem Urteil aus dem Frühjahr 2017 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Kosten eines Zivilprozesses grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung von der Einkommenssteuer abgesetzt werden können. Dies gilt somit auch für die Kosten eines Scheidungsverfahrens.


FINANZTIPP 5

Ausnahmen bestätigen die Regel: Derjenige, der ohne die Scheidung gefährdet ist, seine grundlegenden Bedürfnisse nicht mehr erfüllen zu können, darf die Scheidungskosten weiterhin als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.


Fazit

Die geringsten Scheidungskosten entstehen bei einer einvernehmlichen Scheidung. Wenn Sie die Scheidungsfolgesachen außergerichtlich klären, bleiben ihnen einige Kosten und Mühen erspart. Für die Einreichung des Scheidungsantrags besteht allerdings Anwaltszwang, so dass Sie mindestens einen Anwalt damit beauftragen müssen, z.B. über anwalt.de.