Unter einem Wertpapier wird im üblichen Sprachgebrauch eine Urkunde verstanden, die bestimmte Rechte verbrieft. Der Begriff Wertpapier wird anhand des Schweizers Obligationenrechts sehr anschaulich definiert:
Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann.
In Deutschland und Österreich gibt es in den Gesetzesbüchern keine eindeutige Definition des Wertpapierbegriffs.
Die Herleitung des Begriffs Wertpapier ergibt sich aus dem Wort, dass es sich um ein Schriftstück handelt, das einen Vermögens- oder Geldwert oder ein sonstiges Recht verbrieft.
Ohne den Besitz der Urkunde kann das darin verbriefte Recht somit nicht geltend gemacht werden. In der jüngeren Geschichte wurden dem Inhaber die Wertpapiere noch physisch ausgehändigt und er musste beispielsweise für die Auszahlung von Dividenden die entsprechenden Kupons bei seiner Bank einreichen.
Die Entwickung an den heutigen Finanzmärkten hat jedoch zu einer Ausweitung dieser traditionellen Handhabung und Sichtweise geführt.
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) definiert die verschiedenen Wertpapierarten aber auch dann als Wertpapier, wenn für sie keine Urkunden ausgestellt sind und sie als Wertrechte auftreten.
Heutzutage erfolgt der Bezug und die Hinterlegung der Wertpapiere digital und zentral. Die gesamte Abwicklung der Transaktionen inkl. Ausschüttung der Dividenden etc. wird bargeldlos über ein sogenanntes Wertpapierdepot vorgenommen.
Ein Wertpapier wird nach zwei Kriterien unterteilt
1. Nach den beurkundeten Rechten
1. Gläubigerpapiere (Gläubiger, Anleihe)
2. Beteiligungspapiere (Aktien)
3. Anteilspapiere (Investmentzertifikate)
4. Warenwertpapiere (Lagerscheine)
2. Nach der Art der Übertragbarkeit
1. Inhaberpapiere (Der Inhaber kann mit der Übereignung das verbriefte Recht für sich geltend machen)
2. Namenspapiere (Wertpapier, das auf eine bestimmte Person lautet)
Wirtschaftliche Betrachtung
Wirtschaftlich gesehen, werden Wertpapiere zum einen in Warenpapiere und zum anderen in Geldpapiere unterteilt.
Ein Warenpapier verbrieft eine Warenforderung und Geldpapiere beurkunden, wie der Name schon sagt, eine Geldforderung. Langfristige und für den Börsenverkehr geeignete Geldpapiere sind die sogenannten Effekten, die als Kapitalanlage fungieren. Soweit sie an der Börse frei gehandelt werden, werden sie auch als Handelseffekten bezeichnet.
Die Effekten werden wiederum in Wertpapiere mit einem festen Zinsertrag, d.h. als Rentenpapiere, und in Papiere mit einem veränderlichen Zinsertrag, d.h. als Dividendenpapiere, unterschieden. Zu den Rentenpapieren gehören die Anleihen und zu den Dividendenpapieren die Aktien.
Die fünf wichtigsten Wertpapiere
Jedes an einer deutschen Börse gehandelte Wertpapier hat eine Wertpapierkennnummer (WKN) und eine zugehörige ISIN (International Securities Identification Number).
Auch eine Vielzahl von nicht börsennotierten Wertpapieren verfügen über eine WKN und eine zugehörige ISIN.
Um auch international ein Wertpapier eindeutig identifizieren zu können, wurde am 22. April 2003 die WKN offiziell durch die zwölfstellige ISIN abgelöst.
Aus praktischen und technischen Gründen wird die WKN aber weiterhin parallel verwendet. Bei jeder Neuzulassung eines Wertpapiers in Deutschland werden sowohl eine WKN als auch eine dazugehörige ISIN vergeben.
Zum Schluss noch ein Video
In diesem Video wird das Thema Dividende nochmal genauer erklärt.