Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?
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Alle Infos und Fakten zur Abgeltungssteuer:

Für Anleger und Sparer gibt es eine ganze Reihe von Begriffen, die für die eigene finanzielle Absicherung von großer Bedeutung sind. Einer dieser Begriffe, der dabei immer wieder fällt, ist die Abgeltungssteuer.


Hierbei handelt es sich in der Tat um einen enorm wichtigen Punkt bei der Finanzplanung, der aber gerade von unerfahrenen Sparern leider allzu oft vernachlässigt wird.


Was es dabei genau mit der Abgeltungssteuer auf sich hat, wie diese gezahlt wird und welche Beträge überhaupt betroffen sind, wollen wir daher im Folgenden einmal ganz genau klären.


Abgeltungssteuer: Was ist das überhaupt?

Die Abgeltungssteuer ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft und regelt, dass die Anleger auf ihre Kapitalerträge eine Steuer in Höhe von 25 Prozent zahlen müssen.


Zu den steuerlichen Kapitalerträgen zählen dabei aber nicht nur Dividenden und Zinsen, sondern gleichzeitig zum Beispiel auch Wertsteigerungen von Aktien oder Erträge aus Zertifikaten.


Kurzum: Sollte die eigene Anlage einen Erfolg verzeichnen und sich als lukrativ erweisen, muss auf die verdienten Gelder die Abgeltungssteuer gezahlt werden. Wie bei jeder anderen Regel auch, gibt es dabei aber natürlich auch ein paar Sonderfälle, die wir im Laufe des Artikels ebenfalls noch einmal genauer unter die Lupe nehmen wollen.


Noch einfacher verdeutlichen lässt sich die Anwendung der Abgeltungssteuer zudem an einem ganz einfachen und beinahe alltäglichen Beispiel:


Hat zum Beispiel ein Sparer einen gesunden Sparbetrag bei seiner Hausbank angelegt und erhält hierfür eine jährliche Zinszahlung von 2.000 Euro, so würde auf genau diese 2.000 Euro die Abgeltungssteuer gezahlt werden müssen.


Kleiner Tipp: Weitere Informationen zur Abgeltungssteuer und Dividendenbesteuerung gibt es auch auf dieser Webseite.


Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?

Die Frage nach der Höhe der Abgeltungssteuer lässt sich relativ leicht beantworten. Seit dem Inkrafttreten der Regelung im Jahre 2009 müssen die Sparer einheitlich einen Steuersatz von 25 Prozent auf die Kapitalerträge abführen.


Es spielt dabei also keine Rolle, wie hoch diese letztendlich ausfallen, da immer ein Abzug in Höhe von 25 Prozent erfolgt. Zu berücksichtigen ist in diesem Fall aber natürlich der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Person.


Sollte der Sparer also zum Beispiel alleine leben, dürften von den 2.000 Euro Zinsen 801 Euro ohne den Abzug der Abgeltungssteuer einbehalten werden. Wenn der Anleger verheiratet ist, würde beiden Ehepartnern zusammen 1.602 Euro Freibetrag zur Verfügung stehen.


Wichtig ist hierbei allerdings, dass diese Grenzen wirklich fix sind. Sollten also zum Beispiel 1.603 Euro Kapitalerträge erzielt werden, müssten auf den einen überschüssigen Euro wieder die 25 Prozent Abgeltungssteuer gezahlt werden.


Bei diesem Sparerpauschbetrag handelt es sich um eine antragspflichte Option. Das bedeutet also, dass der Sparer einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank einreichen muss.


Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Unternommen werden sollte dieser Schritt in jedem Fall, da der Freibetrag von 801 Euro pro Einzelperson ansonsten entfällt und auf alle Erträge die Abgeltungssteuer gezahlt werden müsste.


Gerade für Sparer, die sich bei ihren Anlagen eher auf die Aktien und Wertpapiere fixieren ist zudem relevant, dass mögliche Kosten und Transaktionsgebühren die Abgeltungssteuer mindern können. Der Grund hierfür liegt ganz einfach darin, dass es sich um zusätzliche Ausgaben handelt, welche den Kapitalertrag mindern. Gleichzeitig wird dann natürlich auch die jeweilige Steuer an diesen Betrag angepasst.


Abgeltungssteuer zahlen: Worauf fällt die Steuer an?

Gezahlt werden muss die Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge der Sparer. Hierbei kann es sich um unterschiedliche Einnahmen handeln, zu denen zum Beispiel Gewinne durch Aktienverkäufe, Wertsteigerungen der Aktien, Zinsen oder Dividenden gehören.


Gleichzeitig gibt es auch ein paar Ausnahmen dieser Regel, wobei für die meisten Sparer vermutlich die genannten Ertragsmodelle relevant sein dürften.


Ergänzend zur Abgeltungssteuer sollten Anleger aber gleichzeitig daran denken, dass auch noch eine Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag anfallen. Hierbei handelt es sich zwar nicht um einen Teil der Abgeltungssteuer, dennoch mindern diese unterm Strich natürlich das Ergebnis.


Sonderfälle, Ausnahmen und Freibeträge: Das ist für die Abgeltungssteuer wichtig

Ausnahmen bestätigen die Regel. Das gilt für das gesamte Leben und dementsprechend auch für die Abgeltungssteuer.


Zunächst einmal wichtig ist hierbei der bereits angesprochene Freibetrag in Höhe von 801 Euro pro Einzelperson. Sollten die Kapitalerträge unter oder genau auf dieser Summe liegen, muss keine Abgeltungssteuer gezahlt werden. Bei Ehepartnern liegt diese Grenze gemeinsam bei 1.602 Euro.


Überwiesen wird die fällige Abgeltungssteuer nach einem erteilten Freistellungsauftrag immer automatisch von der jeweiligen Bank. Das bedeutet also, dass die Bank eine Übersicht der Kapitalerträge aufstellt und die fällige Summe dann direkt an das Finanzamt überweist.


Der Sparer erhält darüber aber natürlich eine Auskunft und kann diese dann in seinen eigenen Unterlagen abheften. Wichtig ist hierbei allerdings, dass die Bank nicht alle Kapitalerträge wirklich erfassen kann. Für einige Sonderfälle gilt dann also, dass die Anleger diese selber in der Einkommensteuererklärung aufführen müssen.


Sonderfälle sind dabei zum Beispiel Zinsen aus einem Darlehen an Privatpersonen. Sollten Sie also einem Bekannten zu einem vereinbarten Zinssatz Geld leihen, kann die Bank dieses Geschäft natürlich nicht erfassen. Dementsprechend kann hier auch keine Angabe der Kapitalerträge vorgenommen werden.


Ähnlich ist es bei Erträgen durch zum Beispiel den Verkauf einer Lebensversicherung, die ebenfalls nicht von der Hausbank erfasst werden können. Allerdings bedeutet das nicht, dass auf diese Erträge keine Abgeltungssteuer gezahlt werden muss. Diese bleibt dennoch bei 25 Prozent und ist in diesem Umfang auch an das Finanzamt zu überweisen.


Ein ganz enormer Sonderfall sind zudem die Kapitalerträge aus ausländischen Anlagen. Hier wird für die Anleger die Doppelbesteuerung interessant, denn genau die wird vielen Fällen erhoben.


Heißt also konkret: Zunächst müsste eine Steuer in dem Land gezahlt werden, wo der Gewinn erwirtschaftet wurde. Gleichzeitig würde aber auch die deutsche Steuer noch anfallen. Die Lösung bildet hierbei das Doppelbesteuerungsabkommen, welches Deutschland mit vielen Staaten führt.


Einige sind aber eben nicht dabei. Zwar wird der Anleger für die überstehende Steuerlast in Form einer Rückzahlung erledigt, dennoch muss unter Umständen erst einmal ein größerer Teil als die eigentlichen 25 Prozent gezahlt werden.


Wie wird die Abgeltungssteuer gezahlt?

Seit dem Jahre 2009 ist nicht nur festgelegt, dass eine Abgeltungssteuer gezahlt werden muss, sondern auch, wer diese zahlt. In erster Linie sind das natürlich die Anleger, von dessen Erträgen diese Steuer gezahlt wird.


Wirklich überwiesen wird die Summe allerdings von der jeweiligen Bank, wo diese Gewinne erwirtschaftet wurden. Für den Anleger ist das natürlich auch ein Stück weit entlastend, schließlich muss diese Überweisung schon einmal nicht selbst vorgenommen werden.


FAQ zur Abgeltungssteuer


Kapitalerträge können verschiedene Erträge sein, welche die Sparer durch Anlagen oder andere Geschäfte erzielen. Ein klassisches Beispiel sind zum Beispiel die Zinsen, die bei einem gewissen Betrag auf dem Sparkonto erzielt werden.

Darüber hinaus gelten als Kapitalerträge aber zum Beispiel auch Dividenden, Erträge aus Zertifikaten, Wertzuwächse bei Aktien oder Wertsteigerungen von Investments.

Gesetzlich veranlasst wurde in Deutschland, dass die Abgeltungssteuer einheitlich bei 25 Prozent liegt. Der genaue Betrag der Rendite ist also erst einmal zweitrangig, da keine Staffelung oder ähnliches umgesetzt wird.

Allerdings gilt diese Vorgabe nur für die Bundesrepublik. In vielen anderen europäischen Ländern wird für die Berechnung der Abgeltungssteuer zwischen den Einkommensarten unterschieden. In Österreich wiederum liegt die Abgeltungssteuer seit 1996 ebenfalls bei 25 Prozent.

Für die Sparer ist die Abgeltungssteuer im Prinzip nur ein kleiner Nebenaspekt, da die wesentlichen Bestandteile dieser Zahlung bei der Bank liegen. Das bedeutet also ganz konkret, dass die jeweilige Anlagebank für die Berechnung und Zahlung der Steuer an das Finanzamt zuständig ist.

Ein Sonderfall rund um die Abgeltungssteuer ist der sogenannte Sparerpauschbetrag. Dieser liegt bei 801 Euro und sorgt dafür, dass Gewinne bis zu dieser Stumme steuerfrei einbehalten werden können. Sobald allerdings ein Euro Überschuss erzielt wurde, wird dieser mit der Abgeltungssteuer belegt. Bei Ehepaaren liegt die Freigrenze bei 1.602 Euro.

Wichtig: Der Sparerpauschbetrag muss beantragt werden, da er ansonsten nicht berücksichtigt wird. Darüber hinaus sind auch die Erträge auf Auslandsanlagen als Sonderfall zu betrachten. Hierbei sollten die Anleger vorher immer im Blick behalten, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bundesrepublik existiert oder nicht.


Fazit: Abgeltungssteuer spielt eine tragende Rolle

Wer sich für Anlagen und Sparmodelle interessiert, der sollte sich unbedingt mit dem Thema Abgeltungssteuer beschäftigen.


Generell ist die Thematik leicht zu durchschauen, so dass die Grundzüge bereits innerhalb kürzester Zeit klar sein sollten. Geht es dann in die Tiefe, könnte es jedoch hier und da auch ein wenig kompliziert werden, wie zum Beispiel bei den möglichen Doppelbesteuerungsabkommen.


Generell lässt sich aber in jedem Fall sagen, dass die Abgeltungssteuer für jede ernsthafte Sparplanung berücksichtigt werden sollte. 25 Prozent ist kein geringer Anteil, so dass diese Last schon gehörige Auswirkungen haben kann.


Umso wichtiger ist es, einen Sparerpauschbetrag bei der Bank anzufordern, wodurch 801 Euro aus den Kapitalerträgen ohne Steuerlast eingesteckt werden können.