Genussscheine und Pfandbriefe im Vergleich

Genussscheine und Pfandbriefe im Vergleich

 

Fangen wir mit den Genussscheinen an

Genussscheine sind an einer Börse handelbare Wertpapiere, meist Inhaberpapiere, die je nach individueller Ausgestaltung der verbrieften Rechte entweder Aktien und somit Eigenkapital oder Anleihen und daher Fremdkapital gleichen.
 
Die Genussscheine werden in § 10 Abs. 5 KWG geregelt und üblicherweise mit einem Nachrang ausgestaltet. Das bedeutet, dass die Ansprüche der Genussscheininhaber im Falle einer Insolvenz erst nach der vollständigen Befriedigung der anderen Gläubiger bedient werden. Sie stehen somit im Rang hinter den anderen Verbindlichkeiten zurück.
 
Da das Genussrecht auf der einen Seite schuldrechtlicher Natur ist und auf der anderen Seite mit Vermögensrechten ausgestattet ist, die normalerweise nur Gesellschaftern vorbehalten ist, haben Genussscheine wirtschaftlich gesehen eine Stellung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital.
 
Aufgrund ihres Eigenkapital- und Fremdkapitalcharakters sind Genussscheine neben den Vorzugsaktien, der stillen Gesellschaft, den partiarischen Darlehen und den Wandel- und Optionsanleihen ein Instrument der Mezzanine-Finanzierung. Sie werden entweder als Inhaber- oder als Namenspapiere ausgegeben und können börsentäglich veräußert werden.
 
Genusskapital wird angesichts der Nachrangigkeit und der gewinnabhängigen Verzinsung wirtschaftlich als Eigenkapital angesehen. Ein Mitspracherecht bei der Geschäftsführung oder gar ein Stimmrecht besitzt das Genusskapital jedoch nicht.
 
Steuerlich gesehen werden Genussscheine als Fremdkapital behandelt, wenn sie nicht am Gewinn und Liquidationserlös des Unternehmens beteiligt sind.
 
Die Laufzeit der Genussrechtsbeteiligung kann unterschiedlich geregelt werden, sie liegen aber für gewöhnlich bei über 5 Jahren. Die Ausgabe von Genussscheinen ist an keine bestimmte Rechtsform geknüpft.
 

Was haben Genussscheine für eine Verzinsung?

Ähnlich wie bei einer Anleihe wird die Rückzahlung des Investments erst am Laufzeitende zum Nominalwert mit einem jährlichen Zinsanspruch gewährt, die sogenannten „Genüsse“.
 
Die Höhe der Verzinsung ist in der Regel an die Gewinnsituation des Emittenten gebunden. Eine Ausschüttung erfolgt im Unterschied zur Anleihe immer dann, wenn der Emittent einen ausreichenden Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn erwirtschaftet hat.
 
Der Genussschein berechtigt aber nicht nur zur Teilhabe am Gewinn des Unternehmens, sondern verlangt auch grundsätzlich die Beteiligung am Verlust bis zur Höhe des Kapitaleinsatzes. Durch später erwirtschaftete Gewinne kann der Rückzahlungsanspruch jedoch wieder aufgefüllt werden.
 

Wie wird das Genussrechtskapital in der Bilanz ausgewiesen?

Die Bilanzierung von Genussscheinen kann entweder als Fremdkapital oder Eigenkapital erfolgen.
 
Genussscheine werden in der Handelsbilanz üblicherweise als Fremdkapital in dem Bilanzposten „Anleihen“ oder alternativ als ein eigener Posten „Genusskapital“ innerhalb der Verbindlichkeiten bilanziert.
 
Wenn bestimmte Vorraussetzungen erfüllt werden, kann ein Ausweis des Genussrechtskapitals innerhalb des Eigenkapitals erfolgen. Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer hat in seiner Stellungnahme 1/1994 vier Kriterien festgelegt, die bei Erfüllung einen Ausweis als Eigenkapitalersatz rechtfertigen:

  • Langfristigkeit der Kapitalüberlassung (mind. 5 Jahre).
  • Erfolgsabhängigkeit der Vergütung.
  • Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe und
  • Nachrangigkeit des Genussrechtskapitals im Insolvenz- bzw. Liquidationsfall.

 
Nach den internationalen Rechnungslegungsnormen (IFRS) wird das Genusskapital nur als Fremdkapital betrachtet, da es eine Rückzahlungsverpflichtung vorsieht und nur befristet zur Verfügung steht.
 

Was sind also die Vorteile dieser Genussscheine?

  • Besitzer von Genussscheinen erhalten regelmäßig Ausschüttungen.
  • Die Rendite ist in der Regel höher als bei Anleihen.
  • Am Ende der Laufzeit haben Sie das Recht auf Rückzahlung des investierten Kapitals.
  • Sie profitieren von den Kursgewinnen, da Sie bei steigenden Kursen die Kursdifferenz zwischen Anfang und Ende der Laufzeit als Gewinn erhalten.

 

Wo es Vorteile gibt, gibt es auch Nachteile

  • Die Bonität des Emittenten ist ausschlaggebend. Sollte sich diese verschlechtern, sinkt gleichzeitig auch der Kurs und das Risiko von Verlusten steigt.
  • Genussscheine unterliegen Kursschwankungen und Veränderungen des allgemeinen Zinsniveaus. Sie sind somit regelmäßig hohen Marktrisiken ausgesetzt.
  • Die Ausschüttungen sind an die Gewinne des Emittenten gebunden. Bei Verlusten können die Ausschüttungen dementsprechend gering ausfallen.
  • Für Anleger kann es schwierig werden, Genussscheine schnell und einfach zu verkaufen, da diese oftmals nicht an der Börse gehandelt werden.
  • Die Rückzahlung Ihres Kapitals kann im Falle einer Insolvenz des Emittenten nicht mehr gewährleistet werden.

 

Weiter geht’s mit Pfandbriefen

Bei Pfandbriefen handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere bzw. gesetzlich streng geregelte Schuldverschreibungen, die von privaten Hypothekenbanken als „Hypothekenpfandbriefe“, von öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten als „öffentliche Pfandbriefe“ oder von Schiffspfandbriefbanken als „Schiffspfandbriefe“ auf Basis des Pfandbriefgesetzes ausgegeben werden. Die Unterscheidung zwischen den Pfandbriefarten bezieht sich auf die Deckungsmasse der jeweiligen Art.
 

Der Pfandbrief profitiert von seiner hohen Wertschätzung als sehr sicheres Wertpapier und zählt zu den Klassikern bei den Finanzanlagen.

Aufgrund ihres hohen Sicherheitsaspektes werden sie am Finanzmarkt als mündelsicher eingestuft. Das bedeutet, dass Wertverluste dieser Anlage praktisch ausgeschlossen sind, da der Pfandbrief bei einer möglichen Insolvenz des kontoführenden Kreditinstitutes weitgehend vor Zahlungsausfällen geschützt ist.
 
Geeignet sind Pfandbriefe daher für mittel- bis langfristig orientierte Anleger, denen es vor allem um Sicherheit geht und die ihre Papiere in der Regel bis zur Fälligkeit im Depot halten.
 
Der Großteil der Pfandbriefe ist am Kapitalmarkt notiert und kann börsentäglich an- und verkauft werden.
 
Der erste Pfandbrief wurde bereits 1769 ausgegeben. Verarmte Landadelige bekamen damals nur noch bei den Banken Kredit, bei denen sie ihre Ländereien oder Immobilien als Sicherheit hinterlegten. Die Banken verbrieften diesen Kredit und vergaben üblicherweise mit dem Kredit auch das Recht, bei einem Zahlungsausfall auf das Pfand zuzugreifen.
 
Seit Einführung erfreut sich der Pfandbrief bei Anlegern aufgrund seiner äußerst hohen Sicherheit als eines der beliebtesten Finanzprodukte. In der über 200-jährigen Geschichte ist noch kein deutscher Pfandbrief ausgefallen.
 
Der Markt für Pfandbriefe ist in Europa weit grösser als der Markt für Unternehmensanleihen. Zudem liegt ihre Rendite deutlich über der von soliden Staatspapieren.
 

Was ist die gesetzliche Grundlage für Pfandbriefe?

Das Pfandbriefgesetz (PfandBG) ist seit dem 19. Juli 2005 die einheitliche gesetzliche Grundlage.
 
Kreditinstitute, die zuvor die erforderliche Erlaubnis bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten haben, dürfen Pfandbriefe als Refinanzierungsmittel einsetzen.
 

Welche Arten von Pfandbriefen gibt es?

Man unterscheidet insgesamt zwischen drei Pfandbriefarten:

  • Hypothekenpfandbriefe: Sie dienen der Refinanzierung von Immobilienkrediten und sind durch Hypotheken und Grundschulden gesichert.
  • Schiffspfandbriefe: Werden zur Finanzierung im Schiffsbau eingesetzt und durch Schiffshypotheken gesichert.
  • Öffentliche Pfandbriefe: Hier werden Kredite an Bund, Länder und Kommunen refinanziert und durch Forderungen an die öffentliche Hand gesichert.

 

Wie sieht es mit der Sicherheit aus?

Gläubiger von Pfandbriefen verfügen über das so genannte Insolvenzvorrecht.
 
Bei Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank wird die Deckungsmasse erst den Pfandbriefgläubigern zur Befriedigung ihrer Forderungen zugesprochen. Die Pfandbriefgläubiger sind also nicht von der Insolvenz betroffen.
 
Die Deckungsmasse beschränkt sich auf 60 % des festgelegten Beleihungswertes und wird durch einen Sachverständigen festgelegt. Eine kontinuierliche Überprüfung der mit dem Deckungsstock verbundenen Vorschriften erfolgt durch einen unabhängigen Treuhänder.
 
Die Pfandbriefbanken müssen zudem vierteljährlich gewisse Angaben über die Zusammensetzung der Deckungsmassen veröffentlichen.
 

Laufzeit und Rendite

Deutsche Pfandbriefe bieten einen Zinsvorteil gegenüber Bundesanleihen und zeichnen sich durch eine nahezu vergleichbare Sicherheit aus. Sie sind daher besonders für risikoaverse Anleger ein wichtiges Investment.
 
Aufgrund des äußerst niedrigen Ausfallrisikos gibt es demnach auch nur geringe Kursschwankungen.
 
Pfandbriefe haben eine gewöhnliche Laufzeit von drei bis 30 Jahren. Ende Juli 2010 lag die Rendite pro Jahr für deutsche Pfandbriefe mit einer Restlaufzeit von fünf Jahren bei rund 2,4 %.
 
Wirklich reich kann man mit Pfandbriefen aber nicht werden, sie bieten aber im Vergleich zu zehnjährigen Bundesanleihen mit einer vergleichbaren Laufzeit immerhin rund 0,5 Prozentpunkte mehr Rendite an.
 
Bei vorzeitigem Verkauf hängt der Anlageerfolg aber von der allgemeinen Entwicklung der Marktzinsen ab.
 

Was ist ein Jumbo-Pfandbrief?

Der sogenannte Jumbo-Pfandbrief zeichnet sich seit seiner Entstehung im Jahre 1995 dadurch aus, dass ihr Emissionsvolumen mindestens bei einer Milliarde Euro liegt und sie sich darüber hinaus zum Market Making verpflichtet haben.
 
Beim Market Making müssen sich mindestens drei Banken gegenüber dem Emittenten verpflichtet haben, über die gesamte Handelsdauer An- und Verkaufspreise für die Produkte des Emittenten zu stellen.
 
Jumbo-Pfandbriefe gelten als besonders liquide.
 

Die Vorteile auf einen Blick

  • Sehr hohe Sicherheit und ein geringes Ausfallrisiko.
  • Regelmäßige Zinszahlungen.
  • Pfandbriefe haben gegenüber Bundesanleihen einen Zinsvorteil für den Anleger.

 

Und nun die Nachteile

  • Allgemein sind die Renditen nicht sonderlich hoch.
  • Für nicht alle Pfandbriefe existiert ein Markt, über den ein Kauf oder Verkauf möglich ist.
  • Die Kosten für die Anschaffung oder den Verkauf von Pfandbriefen können schnell die ohnehin sehr niedrigen Renditen stark minimieren.

 

Fazit

Genussscheine sind handelbare Wertpapiere, die entweder Aktien und somit Eigenkapital oder Anleihen und somit Fremdkapital gleichen. Sie sind üblicherweise nachrangig, was bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz andere Gläubiger zuerst bedient werden.
 
Obwohl Genussscheine schuldrechtlicher Natur sind, haben sie Vermögensrechte, die normalerweise nur Gesellschaftern vorbehalten sind, was bedeutet, dass Genussscheine wirtschaftlich zwischen Eigen- und Fremdkapital liegen. Sie sind ein Instrument der Mezzanine-Finanzierung und können als Inhaber- oder Namenspapiere ausgegeben werden.
 
Die Verzinsung von Genussscheinen hängt normalerweise von der Gewinnsituation des Emittenten ab und erfolgt nur dann, wenn ein ausreichender Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn erwirtschaftet wurde. Die Höhe der Verzinsung kann höher als bei Anleihen sein.
 
Die Bilanzierung von Genussscheinen kann entweder als Fremd- oder Eigenkapital erfolgen, abhängig von bestimmten Kriterien. Besitzer von Genussscheinen erhalten regelmäßig Ausschüttungen und haben am Ende der Laufzeit das Recht auf Rückzahlung des investierten Kapitals. Sie profitieren auch von Kursgewinnen, da sie bei steigenden Kursen die Differenz zwischen Anfangs- und Endkursen erhalten.
 

Zum Schluss noch ein Video-Tipp

In diesem Video wird erklärt, worin man sein Geld neben Genussscheinen und Pfandbriefen noch investieren kann? Kurzum die wichtigsten Geldanlage-Möglichkeiten im Überblick.